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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 1 U 1851/11

Leitsatz

Leitsatz:

Ein formal bestehender Unterhaltstitel gegenüber dem geschiedenen zweiten Ehemann kann nicht zur Minderung einer Witwenrente nach dem ersten Ehemann führen, wenn dem Unterhaltstitel keine materiell-rechtliche Unterhaltsverpflichtung (mehr) zugrunde liegt. Ist materiell-rechtlich ein Unterhaltsanspruch zu verneinen, kann nicht verlangt werden, dass die Antragstellerin zunächst den formal noch vorhandenen Unterhaltstitel beseitigt, bevor von einer Anrechnung eines Unterhaltsanspruchs abgesehen wird.

Fundstelle(n):
VAAAE-15975

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