Notwendige Beiladung des getrennt lebenden Kindesvaters im Kindergeldprozess der kindergeldberechtigten Kindesmutter
Leitsatz
Leben Eheleute zunächst in einem gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind zusammen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das
Obhutsverhältnis so lange aufrechterhalten wird, bis ein Ehegatte die gemeinsame Wohnung endgültig verlässt.
Ist die Kindesmutter von den Eltern als Kindergeldberechtigte bestellt, bleibt sie auch bei Getrenntleben bis zum Verlassen
der gemeinsamen Wohnung Kindergeldberechtigte.
Wird der Kindesmutter das Kindergeld trotz Vorliegens der gemeinsamen Wohnung entzogen, ist in dem dagegen gerichteten Klageverfahren
eine Beiladung des Kindesvaters nicht notwendig.
Fundstelle(n): HAAAE-15932
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