Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf eine 100%ige Tochtergesellschaft mbH zum
Leitsatz
Der Teilwert einer als Finanzanlage gehaltenen 100%igen GmbH-Beteiligung ist nicht schon deshalb voraussichtlich dauerhaft
gemindert, wenn die Tochtergesellschaft eine Teilwertzuschreibung auf ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten vornimmt und diese
zur bilanziellen Überschuldung der Tochter führt.
Bei einer Restlaufzeit der Fremdwährungsverbindlichkeiten von etwa 10 und mehr Jahren ist grundsätzlich davon auszugehen,
dass sich Währungsschwankungen im Zeitverlauf in etwa ausgleichen (Anschluss an ,
BStBl II 2009, 778). Eine anderweitige Bewertungsentscheidung der Tochtergesellschaft mbH ist für die Ermittlung des Teilwertes
der Tochter durch die Muttergesellschaft nicht maßgeblich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine sonstigen gewichtigen Umstände
vorliegen, die auf ein dauerhaftes Absinken des inneren Wertes der Tochtergesellschaft hindeuten.
Die nach dem , BFH/NV 2012, 306 für die Bewertung börsennotierter Aktien des
Anlagevermögens geltenden Grundsätze können nicht auf die Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten übertragen werden.
Insbesondere rechtfertigt eine Devisenkurserhöhung von mehr als 5% nicht ohne Weiteres die sofortige Teilwertzuschreibung
auf die Fremdwährungsverbindlichkeit und eine entsprechende Folgeanpassung der Bewertung der Tochter auf der Ebene ihrer Muttergesellschaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 3134 Nr. 50 BBK-Kurznachricht Nr. 12/2013 S. 552 DB 2012 S. 1901 Nr. 34 DStR 2012 S. 6 Nr. 43 DStRE 2013 S. 1 Nr. 1 EFG 2013 S. 499 Nr. 7 EStB 2013 S. 229 Nr. 6 KoR 2012 S. 434 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2013 S. 30 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2013 S. 509 Ubg 2013 S. 117 Nr. 2 QAAAE-15929
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