Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis
auf die Möglichkeit elektronischer Einspruchseinlegung
Leitsatz
Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die ohne
Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung in elektronischer Form
(nur) den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz
AO wiedergibt, ist auch dann nicht
unrichtig i.S. des
§ 356 Abs. 2 Satz
1 AO, wenn die Behörde den Zugang für die Übermittlung
elektronischer Dokumente i.S. des
§ 87a Abs. 1 Satz
1 AO eröffnet hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2082 Nr. 34 DStR 2012 S. 1658 Nr. 33 DStRE 2012 S. 1230 Nr. 19 EFG 2012 S. 1811 Nr. 19 StBW 2012 S. 826 Nr. 18 Ubg 2012 S. 647 Nr. 9 JAAAE-15914
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