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InfoCenter - Stand: 08.02.2024

WP-Examen

Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez

I. Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz (WPRefG)

1. Notwendigkeit und Zielsetzung

Der sog. Bologna-Prozess eröffnete in Deutschland die Möglichkeit, auf einer neuen Ausbildungsebene umfassende Reformen hinsichtlich der bisherigen Wirtschaftsprüfer-Zugangsvoraussetzungen vorzunehmen. Insbesondere die im Zuge des Bologna-Prozesses gewährte inhaltliche Ausgestaltungsfreiheit diente als Grundlage für die Einrichtung von spezifischen, sog. berufsqualifizierenden Masterstudiengängen, da die zu vermittelnden Inhalte derart gestaltbar sind, dass sich eine weitgehende Kongruenz zu den im Wirtschaftsprüfungsexamen geprüften Wissensgebieten herbeiführen lässt. Im Ergebnis waren auf ausbildungspolitischer Ebene die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Zugangswege zum Beruf des Wirtschaftsprüfers geschaffen.

Neben der Restrukturierung des deutschen Hochschulsystems forcierten insbesondere

  • der steigende Bedarf an Wirtschaftsprüfern sowie

  • die veränderten Berufsanforderungen durch die Globalisierung und Internationalisierung der Märkte,

  • der Fortschritt der IT und

  • die gestiegenen Anforderungen der Kapitalmärkte

eine Öffnung der Wirtschaftsprüfer-Zugangsvoraussetzungen. Der steigende Bedarf an Wirtschaftsprüfern korrelierte mit einer sinkenden Zahl an Nachwuchskräften, die auf die im internationalen Vergleich zu theoretische und zeitintensive Berufsausbildung in Deutschland zurückzuführen war. Auch das abschließende Wirtschaftsprüfungsexamen, das regelmäßig durch hohe Durchfallquoten geprägt war, trug dazu bei, dass für viele Hochschulabsolventen der Beruf des Wirtschaftsprüfers an Attraktivität verlor. Die veränderten Berufsanforderungen basierten im Wesentlichen auf dem grundlegenden Wandel des Umfelds der Wirtschaftsprüfer und dem daraus resultierenden neuen Anforderungsprofil für den Berufsnachwuchs. Der globale Anerkennungsprozess der International Financial Reporting Standards (IFRS), der International Standards on Auditing (ISA) sowie die vom Kapitalmarkt geforderte Transformation des Prüfungsobjekts von einem bilanzorientierten Financial Accounting hin zum einem umfassenderen Business Reporting stellten den deutschen Wirtschaftsprüfer vor neue Herausforderungen. Nationale Bilanzskandale, wie z. B. Flowtex, Comroad, Phenomedia, EM.TV oder zuletzt auch Wirecard ließen das öffentliche Vertrauen in die Fähigkeiten deutscher Wirtschaftsprüfer zusätzlich schwinden, so dass der Druck, die Wirtschaftsprüferausbildung zu reformieren, nachhaltig auch von außen erhöht wurde.

2. Anerkennung von berufsqualifizierenden Masterstudiengängen i. S. von § 8a WPO

Im Zuge der Fünften WPO-Novelle ist sodann das WPRefG zum in Kraft getreten und schafft seither durch die Aufnahme der §§ 8a und 13b WPO die Voraussetzungen für zusätzliche Wege zum Beruf des Wirtschaftsprüfers. Gegenstand der Neuregelung nach § 8a WPO ist die Schaffung von berufsqualifizierenden Studiengängen, die zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern als besonders geeignet anerkannt werden können. Jene Studiengänge qualifizieren sich gem. § 8a Abs. 1 WPO dadurch, dass sie alle Wissensgebiete nach § 4 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüV) umfassen und mit einer Hochschulprüfung oder einer staatlichen Prüfung abschließen.

Darüber hinaus sollen die Prüfungen einzelner Wissensgebiete, für die ein Leistungsnachweis ausgestellt wird, in Inhalt, Form und Umfang einer Prüfung im Wirtschaftsprüfungsexamen entsprechen. Leistungsnachweise, die in einem Studiengang i. S. von § 8a Abs. 1 WPO erbracht werden, können gem. § 8a Abs. 2 WPO die Prüfungsgebiete „Angewandte Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre“ (2 Klausuren) und „Wirtschaftsrecht“ (1 Klausur) im Wirtschaftsprüfungsexamen ersetzen.

Derzeitige Studiengänge nach § 8a WPO:

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