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BFH  - X R 13/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 4 S 3, EStG § 15 Abs 4 S 4, EStG § 15 Abs 4 S 5

Rechtsfrage

1. Fällt der Aufwand eines Gruppenunternehmens aus einer gruppeninternen Umlagevereinbarung unter das Verlustausgleichsverbot des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG, wenn er darauf beruht, dass Ergebnisse, die eine gruppenzugehörige Holdinggesellschaft aus bestimmten Zinstermingeschäften erzielt, aufgrund der Umlagevereinbarung anteilig anderen Gruppenunternehmen weiterberechnet werden?

2. Kann ein CMS-Spread-Ladder-Zinsswap (Zahlungspflicht in Abhängigkeit von der Höhe der Differenz zwischen dem Zweijahres- und dem Zehnjahres-Swapsatz) der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs (Zinsverbilligung eines Betriebsmittelkredits) dienen, so dass entsprechende Verluste gemäß § 15 Abs. 4 Satz 4 EStG vom Verlustausgleichsverbot ausgenommen sind?

Termingeschäft; Verlustausgleich; Wirtschaftliche Betrachtungsweise; Zurechnung

Fundstelle(n):
XAAAE-15837

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