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NWB BB 9/2012 S. 260

Musikweiterverwendung ohne GEMA-Gebühren

Unternehmer und Mandanten, die eine Präsentation, einen Werbespot, einen Film oder eine Veranstaltung mit Musik hinterlegen wollen, müssen i. d. R. Gebühren an die GEMA entrichten.

Es geht aber auch günstiger: Unter www.1forallmusic.de steht Ihnen und Ihren Mandanten eine große Auswahl an Musik unterschiedlicher Stilrichtungen gebührenfrei bereit.

Praxistipp

Prüfen Sie bei Bedarf am besten gleich, ob Sie hier die für Ihr Vorhaben geeignete Musik finden und Kosten sparen können.