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Werbungskosten: Kosten für Rechtsstreit mit Arbeitgeber absetzbar
Kosten, die aus einem Rechtsstreit um die Auflösung des eigenen Arbeitsplatzes entstehen, können vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das hat der NWB IAAAE-12297 entschieden, obwohl Finanzamt und Finanzgericht zuvor anders geurteilt hatten. Im verhandelten Fall ging es um die Anerkennung einer Vergleichszahlung in Höhe von 60.000 € und den Selbstbehalt der Kosten für den Rechtsstreit, den ein Arbeitnehmer als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend gemacht hat.