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NWB BB 9/2012 S. 262

Außerordentliche Kündigung bei unerlaubter privater Internetnutzung erlaubt

Die private Internetnutzung während der Arbeitszeit kann eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten eines Mitarbeiters darstellen. Daher ist eine außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen grundsätzlich gerechtfertigt. Ein ausdrückliches Verbot der privaten Internetnutzung von Seiten des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Nur wenn der Arbeitgeber die Nutzung ausdrücklich erlaubt oder duldet, ist ein Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Das hat das LAG Frankfurt entschieden (Urteil vom - 17 Sa 1818/10).