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Umsatzsteuer auf Geschäftsreisen geltend machen
Selbst Unternehmer, die regelmäßig auf Geschäftsreisen sind, wissen oft nicht, dass sie zusätzlich zu den Pauschalen, die sie beim Finanzamt geltend machen dürfen (24 € bei Abwesenheit von 24 Stunden, 12 € bei 14-24 Stunden und 6 € bei 8-14 Stunden), auch die Umsatzsteuer aus Eigenverpflegung steuerlich vollständig an- bzw. absetzen dürfen.
Auch wenn die Nettobeträge nicht absetzbar sind: Raten Sie Mandanten, Bewirtungsbelege aus Verpflegung aufzubewahren und die Umsatzsteuer bei der Voranmeldung anzusetzen. Pro 100 € Nettobetrag können so mindestens 19 € gespart werden, bei einem Nettobetrag von 500 € pro Jahr sogar 95 €.