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NWB BB 9/2012 S. 262

Umsatzsteuer auf Geschäftsreisen geltend machen

Selbst Unternehmer, die regelmäßig auf Geschäftsreisen sind, wissen oft nicht, dass sie zusätzlich zu den Pauschalen, die sie beim Finanzamt geltend machen dürfen (24 € bei Abwesenheit von 24 Stunden, 12 € bei 14-24 Stunden und 6 € bei 8-14 Stunden), auch die Umsatzsteuer aus Eigenverpflegung steuerlich vollständig an- bzw. absetzen dürfen.

Praxistipp

Auch wenn die Nettobeträge nicht absetzbar sind: Raten Sie Mandanten, Bewirtungsbelege aus Verpflegung aufzubewahren und die Umsatzsteuer bei der Voranmeldung anzusetzen. Pro 100 € Nettobetrag können so mindestens 19 € gespart werden, bei einem Nettobetrag von 500 € pro Jahr sogar 95 €.