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Track 11 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuervorteil bei Haustieren
Die Kosten für die Betreuung von Haustieren sind als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn die Hunde in der Wohnung oder im Garten des Steuerpflichtigen versorgt, gepflegt und betreut werden. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. Im Streitfall waren die Kosten für einen Dogsitter jedoch nicht begünstigt, da die Betreuung nur außerhalb des eigenen Hauses erfolgte.
Jetzt kommen wir zum zweiten Teil dieser Hör-CD: zu den aktuellen Entscheidungen, die für die Praxis besonders relevant sind.
In mehr als jedem dritten Haushalt in Deutschland lebt ein Haustier. Katzen führen die Statistik an, dann folgen Hunde, Nagetiere und Vögel. Da stellt sich die Frage: Kann bei Dienstleistungen rund um ein Haustier die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beansprucht werden?
Meist scheitert die Anerkennung daran, dass die Leistungen nicht im Haushalt erbracht werden. So auch in einem Fall, über den das Finanzgericht Münster jüngst entschieden hat. Ein Hundebesitzer beauftragte einen Dogsitter, der mit dem Tier spazieren ging. Der Hund wurde nur außerhalb der Wohnung betreut. Damit war ein Abzug als haushaltsnahe Dienstleistungen nicht möglich.
Zwar mussten die west...