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EStR R 55. (Zu § 55 EStG)

Zu § 55 EStG

R 55. Bodengewinnbesteuerung

Zu den Wirtschaftsgütern und Nutzungsbefugnissen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EStG gehören insbesondere Milchlieferrechte, Zuckerrübenlieferrechte, Weinanbaurechte, Bodenschätze und Eigenjagdrechte.

Fundstelle(n):
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EAAAE-15625

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