EStR R 44b.1 (Zu § 44b EStG)

Zu § 44b EStG

R 44b.1 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b [1]EStG

Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b [2] EStG vor, kann der Anteilseigner wählen, ob er die Erstattung im Rahmen

  1. eines Einzelantrags (>R 44b.2) oder

  2. eines Sammelantragsverfahrens (>R 45b [3])

beansprucht [4].

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAE-15625

1§ 45b EStG wurde durch Artikel 2 des AmtshilfeRLUmsG aufgehoben.

2§ 45b EStG wurde durch Artikel 2 des AmtshilfeRLUmsG aufgehoben.

3§ 45b EStG wurde durch Artikel 2 des AmtshilfeRLUmsG aufgehoben.

4Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b Abs. 1 bis 4 und 45b EStG a. F. ist letztmals für Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1.1.2013 zugeflossen sind.