Zu § 44b EStG
R 44b.1 Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b [1]EStG
Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b und 45b [2] EStG vor, kann der Anteilseigner wählen, ob er die Erstattung im Rahmen
eines Einzelantrags (>R 44b.2) oder
eines Sammelantragsverfahrens (>R 45b [3])
beansprucht [4].
Fundstelle(n):
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EAAAE-15625
1§ 45b EStG wurde durch Artikel 2 des AmtshilfeRLUmsG aufgehoben.
2§ 45b EStG wurde durch Artikel 2 des AmtshilfeRLUmsG aufgehoben.
3§ 45b EStG wurde durch Artikel 2 des AmtshilfeRLUmsG aufgehoben.
4Erstattung von Kapitalertragsteuer durch das BZSt nach den §§ 44b Abs. 1 bis 4 und 45b EStG a. F. ist letztmals für Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1.1.2013 zugeflossen sind.