EStR R 37. (Zu
§ 37
EStG)
Zu § 37 EStG
R 37. Einkommensteuer-Vorauszahlung
Bei der Veranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG ist für die Ermittlung der 600-Euro-Grenze in § 37 Abs. 3 EStG die Summe der für beide Ehegatten in Betracht kommenden Aufwendungen und abziehbaren Beträge zugrunde zu legen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAE-15625