EStR R 10f. (Zu § 10f EStG)

Zu § 10f EStG

R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

R 7h und R 7i gelten entsprechend.

Fundstelle(n):
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EAAAE-15625