EStR R 10f. (Zu
§ 10f
EStG)
Zu § 10f EStG
R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
R 7h und R 7i gelten entsprechend.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAE-15625