E-Bilanz – rationell und richtig umstellen
1. Aufl. 2012
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2. Kapitel Elektronische Datenübermittlung nach dem Anwendungsschreiben des BMF zur finalen Taxonomie
Nachdem das Bundesministerium der Finanzen durch das SteuBAG ermächtigt wurde (§ 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG), im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, den Mindestumfang der gem. § 5b EStG zu übermittelnden Inhalte der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. der Überleitungsrechnung zu bestimmen, hat es mit verschiedenen Schreiben in den beiden letzten Jahren von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Struktur und Gliederungstiefe der künftig elektronisch zu übermittelnden Steuerbilanzen, insbesondere der Mindestumfang, ergibt sich aus den Taxonomie-Schemata, die mit einem gesonderten BMF-Schreiben am als Steuertaxonomie im Entwurf bzw. eine Pilotierungstaxonomie veröffentlicht wurde. Die endgültige Version (Steuertaxonomie 5.0), in die die Ergebnisse der im Frühjahr 2011 begonnenen Pilotphase und der Verbandsanhörung am eigeflossen sind (vgl. Kapitel 2.7) wurden am unter www.esteuer.de veröffentlicht.