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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 254/11

Gesetze: ZK Art. 12

Zolltarif: Tarifierung von sterilen Einwegpinzetten

Leitsatz

Klarsichtige, sterile Pinzetten (Einwegpinzetten), ohne Mittelsteg, ca. 12,5 cm groß, aus Kunststoff, die einzeln in einem Beutel aus Polyfolie steril verpackt in einer 52 Pinzetten fassenden Dispenserbox mit der Aufschrift "Einweg-Pinzetten, steril, einzeln verpackt" und mit einer Öffnung für die Entnahme einzelner Pinzetten vertrieben werden, sind als medizinische bzw. chirurgische Instrumente bzw. Geräte in die Position 9018 einzureihen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAE-15592

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