Ausscheiden eines Kommanditisten aus der Gesellschaft
Kein Veräußerungsgewinn durch den Wegfall des durch Ausschüttungen aus der Liquidität der Gesellschaft negativ gewordenen
Kapitalkontos
Leitsatz
1. Scheidet ein Kommanditist, dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen
Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus, so gilt der Betrag, den der Mitunternehmer nicht ausgleichen muss,
als Veräußerungsgewinn i. S. d. § 16 EStG.
2. Ist das Kapitalkonto des Kommanditisten durch Entnahmen negativ geworden, entsteht bei seinem Ausscheiden ein Veräußerungsgewinn
nur dann, wenn es sich um rückzahlungspflichtige Entnahmen gehandelt hat und die KG auf die gesellschaftsrechtliche Ausgleichsforderung
gegen den ausscheidenden Kommanditisten verzichtet hat.
3. Ein Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Kommanditisten entsteht nicht durch den Wegfall seines durch Ausschüttungen aus
der Liquidität der Gesellschaft negativ gewordenen Kapitalkontos.
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 46 DStRE 2013 S. 69 Nr. 2 EFG 2012 S. 1837 Nr. 19 KÖSDI 2012 S. 18119 Nr. 11 StBW 2012 S. 773 Nr. 17 Ubg 2013 S. 118 Nr. 2 DAAAE-15579
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