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Gewinnermittlung für nachträgliche Einkünfte nach Betriebsaufgabe gem. § 4 Abs. 3 EStG
Soweit nach einer Betriebsaufgabe eines Gewerbebetriebs noch steuerrelevante Ereignisse eintreten, können diese zu nachträglichen Einkünften gem. § 24 Nr. 2 i. V. mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 15 EStG führen. Die nachträglichen Einkünfte sind nicht mehr nach den Grundsätzen des Vermögensvergleichs (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG), sondern in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG unter Berücksichtigung des Zu- und Abflussprinzips gem. § 11 EStG zu ermitteln (Bezug: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 4 Abs. 1 und 3, § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 15, § 24 Nr. 2 EStG).
Im NWB AAAAA-95906 (BStBl 1997 II S. 509) hatte der IV. Senat es noch für möglich erachtet, dass nach einer Betriebsaufgabe für die nachträglichen Einkünfte ein Wahlrecht zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bestünde. H...