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Arbeitshilfe - Stand: 03.06.2020

Mindestbesteuerung – Berechnungsprogramm

Prof. Dr. Thorsten Jöhnk

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Mindestbesteuerung

- Version 1.0 -

Rechtliche Einschränkungen der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen können insbesondere aus der sog. Mindestbesteuerung resultieren. Die relevanten Rechtsnormen sind § 8 KStG in Verbindung mit § 10d EStG sowie § 10a GewStG. Nach den Regelungen sind nicht ausgeglichene Verluste – sofern sie nicht zurückgetragen wurden –

  • in den Folgejahren bis zu einem Betrag in Höhe von 1,0 Mio. € unbeschränkt,

  • darüber hinaus bis zu 60 % des 1,0 Mio. € übersteigenden Betrags abzuziehen (Verlustvortrag).

Dieser Rechner unterstützt Sie bei der Umsetzung dieser Regelung.

Den ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier (Jöhnk, NWB-BB 9/2012 S. 277).