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FG Köln Urteil v. - 7 K 199/09 EFG 2012 S. 1846 Nr. 19

Gesetze: EStG § 52 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 1, EStG § 11 Abs 2, AO § 163, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a

Rentenbesteuerung:

Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes

Leitsatz

1) Rentennachzahlungen für 2000 bis 2004 im Jahr 2006 unterliegen dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S 3 Buchst. a EStG in der Fassung des Alterseinkünftegesetzes.

2) Eine Billigkeitsmaßnahme ist für die Fälle der Nachzahlung nicht geboten.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 49
DStRE 2013 S. 201 Nr. 4
EFG 2012 S. 1846 Nr. 19
TAAAE-15017

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