Kindergeldberechtigung für ein als arbeitssuchend gemeldetes, volljähriges Kind
Leitsatz
1) Ein volljähriges, unter 21 jähriges Kind, das sich als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat, berechtigt
zum Weiterbezug des Kindergeldes auch ohne Eigenbemühungen oder Verfügbarkeit. Eine geringfügige Beschäftigung schadet nicht.
Die Nichterweislichkeit, dass das Kind zu einem Beratungstermin geladen wurde, den es nicht wahrgenommen hat, geht zu Lasten
der Behörde.
2) Mit der Neufassung des § 38 SGB III ist die drei-monatliche Meldepflicht des Kindes als weiterhin arbeitssuchend entfallen.
Fundstelle(n): DB 2012 S. 15 Nr. 34 EFG 2012 S. 1942 Nr. 20 JAAAE-15016
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