Rechtzeitigkeit der Zuordnungsentscheidung der unternehmerischen Nutzung eines Gebäudes
Leitsatz
1. Wird ein Verwaltungsakt, der sich inhaltlich an eine GbR richtet, an die Gesellschafter der GbR adressiert, ist dieser
wirksam gegenüber der GbR bekannt gegeben worden.
2. Bestehen keine Zweifel über den als Ehegattengemeinschaft tätigen Unternehmer (GbR), bedarf es keines Hinweises auf die
rechtliche Verbundenheit der Eheleute (GbR).
3. Die Vorsteuer aus den Baukosten für ein gemischt genutztes Gebäude kann nur abgezogen werden, wenn der Bauherr zeitnah
entschieden und dokumentiert hat, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt werden soll.
4. Dies ist spätesens bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung möglich (31. Mai des
Folgjahres). Im Streitfall wurden zuvor auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, in denen eine Zuordnungsentscheidung
hätten enthalten sein können. Eine Zuordnungsentscheidung ist auch nicht in anderen dem Finanzamt zugeleiteten Unterlagen
rechtzeitig dokumentiert worden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 12 Nr. 48 DStRE 2014 S. 106 Nr. 2 GAAAE-15004
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