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OFD Münster 13.07.2012 S 2141 – 63 – St 12 – 33, BBK 16/2012 S. 727

Bilanzierung | Bilanzänderung bei Mitunternehmerschaft

Eine Bilanzänderung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG setzt einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Bilanzänderung und einer Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG voraus.

Nach der OFD Münster kann der enge sachliche Zusammenhang auch zwischen der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft und einer Ergänzungsbilanz [i]Sachlicher Zusammenhang bestimmt sich nach Gesamtbilanz oder Sonderbilanz sowie zwischen den Ergänzungs- und Sonderbilanzen der einzelnen Mitunternehmer bestehen. Es kommt also auf die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft an.

Hinweise:

[i]Keine gesellschafterbezogene Betrachtung Die OFD lehnt damit eine gesellschafterbezogene Betrachtung ab. Dies erleichtert eine Bilanzänderung, weil z. B. eine Bilanzberichtigung in der Gesamthandsbilanz eine Bilanzänderung in der Sonderbilanz ermöglicht. Eine Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG beseitigt einen Fehler in der Bilanz. Mit ...