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FG Berlin 20.3.2012 11 K 11159/07, BBK 16/2012 S. 735

Steuerrecht | Grundstückshändler als buchführungspflichtiger Kaufmann

Ob ein Grundstückshändler als Kaufmann buchführungspflichtig ist und seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln muss, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse anhand S. 736des Umfangs der An- und Verkaufsgeschäfte, der Komplexität der Beschaffungs- und Veräußerungsvorgänge (Marktbeobachtung, Akquisition von Kunden), der während der Besitzzeit stattfindenden Baumaßnahmen/Bearbeitungen, der Kreditfinanzierung, der Gewährung von Zahlungszielen und des Bestands des Umlaufvermögens zu beurteilen.

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