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BFH 28.03.2012 VI R 68/10, NWB 33/2012 S. 2678
Abgabenordnung | Abgabe einer die Pflichtveranlagung begründenden Steuererklärung nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Die eine Pflichtveranlagung begründende Steuererklärung entfaltet nach dem keine anlaufhemmende Wirkung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, wenn diese Steuererklärung erst nach dem Ablauf der Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO abgegeben wird.