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FG Köln 04.07.2012 13 V 1292/12, NWB 33/2012 S. 2676

Gewerbesteuer | Aussetzung der Vollziehung nur bei für den Steuerpflichtigen irreparablen Nachteilen

In den den Beschlüssen des zugrunde liegenden Sachverhalten stritten die Beteiligten darüber, ob der Gewerbesteuermessbescheid 2009 bzw. 2010 wegen Verfassungswidrigkeit der ab dem Jahr 2008 geltenden Regelungen über die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG i. d. F. des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 (BGBl 2007 I S. 1912) von der Vollziehung auszusetzen ist. Das FG Köln entschied, dass das beim BVerfG anhängige Verfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der ab dem Jahr 2008 teilweise erheblich [i]infoCenter „Aussetzung der Vollziehung” NWB DAAAA-88427 geänderten gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen und Mieten (Az. 1 BvL 8/12) nur dann eine Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermessbescheids rechtfertigt, wenn dem Steuerpflichtigen irreparable Nachtei...