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Bilanzierung | Bilanzänderung bei Mitunternehmerschaften
Die OFD Münster hat mit einer Verfügung vom zu der Frage Stellung genommen, ob der für eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erforderliche enge sachliche Zusammenhang von Bilanzberichtigung und Bilanzänderung auch im Verhältnis der verschiedenen Bilanzen einer Mitunternehmerschaft zueinander bestehen kann. Laut OFD Münster kann ein enger sachlicher Zusammenhang als Voraussetzung für eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG auch zwischen Gesamthandsbilanz und [i]Kanzler, NWB 29/2012 S. 2374Ergänzungs- oder Sonderbilanz sowie zwischen den Ergänzungs- und Sonderbilanzen der einzelnen Mitunternehmer bestehen. Es ist vorgesehen, die EStR im Rahmen der EStÄR 2012 um eine entsprechende Aussage zu ergänzen. Subjekt der Gewinnermittlung ist nach der sog. Einheitsbetrachtung nicht der einzelne Mitunternehmer, sondern die Mitunternehmerscha...