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Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei der Prüfung eines Insolvenztatbestands
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-14899 Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit eine Haftung des GmbH-Geschäftsführers besteht, wenn es um die Prüfung von Insolvenztatbeständen geht (Urteil vom 27. 3. 2012 - II ZR 171/10 NWB NAAAE-10820). Im konkreten BGH-Fall sah sich der Geschäftsführer nicht in der Lage, persönlich eine Prüfung vorzunehmen, und beauftragte daher eine Unternehmensberaterin, die Vermögenslage sowie etwaige Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
I. Insolvenzrechtliche Prüfungspflichten
[i]Dem GmbH-Geschäftsführer obliegen insolvenzrechtliche Prüfungspflichten, die zivil- und strafrechtlich sanktioniert werdenBereits nach dem Gesetz treffen den Geschäftsführer einer GmbH umfangreiche insolvenzrechtliche Prüfungspflichten, deren Verletzung mit schweren Haftungsandrohungen sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Art verbunden sind. Ergibt die erforderliche Prüfung des Geschäftsführers, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss er unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife Insolvenzantrag stellen.
II. Sachverhalt
[i]Beauftragung einer Unternehmensberaterin/ gleichwohl Notwendigkeit der Stellung eines InsolvenzantragsIm vorliegenden Fall hatte der Geschäftsführer im August 2003 eine Unternehmensberaterin mit der Prüfung der Unternehmenslage und den Sanierungsmöglichkeiten bea...