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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 18 R 9/09

Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Feststellung der Zeit vom 1.8.1969 bis zum 30.6.1990 als Zeit der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und entsprechende Berücksichtigung der während dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelte hat.

Fundstelle(n):
RAAAE-14867

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