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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2811/11

Gesetze: VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 31; VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 34; SGB V § 13 Abs. 4; SGB V § 13 Abs. 5

Leitsatz

Leitsatz:

Bei Art 31 EWG-VO 1408/71 und Art 34 EWG-VO 574/72 handelt es sich um Vorschriften des koordinierenden Sozialrechts, die das nationale Recht nicht verdrängen. Hinsichtlich des Umfang eines sachleistungsersetzenden Kostenerstattungsanspruchs (hier: Schulteroperation am in Teneriffa) begründen die europäischen sekundärrechtlichen Normen lediglich eine Mindesthöhe. Soweit die nationalen Rechtsvorschriften einen weitergehenden Kostenerstattungsanspruch vorsehen, bleiben diese weiterhin anwendbar.

Fundstelle(n):
ZAAAE-14860

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