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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2769/11

Gesetze: SGB IV § 28h

Leitsatz

Leitsatz:

Der Geschäftsführer einer GmbH, der auch Gesellschafter ist, aber weder über eine Kapitalmehrheit noch über eine Sperrminorität verfügt, steht dennoch nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH, wenn er als Einziger über ein spezielles Fachwissen verfügt, von dem die GmbH wirtschaftlich abhängig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAE-14859

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