Ingenieur – Softwareentwicklung – Gewerbesteuerpflicht
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Erzielt ein in den Streitjahren als mittelbarer Unterauftragnehmer in dem EDV-Bereich Management von Konfiguration und Building tätiger und dabei mit der Entwicklung von Systemsoftware befasster Steuerpflichtiger Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder – durch das Vorliegen einer ingenieursähnlichen Tätigkeit – Einkünfte aus selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
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Fundstelle(n):
KAAAE-14732