Überschreitung des Grenzbetrags der Bezüge des Kindes (im Streitjahr 7.680 EUR) durch von englischer Universität gezahlter
„University Stundentship”
keine Minderung der Bezüge durch die Aufwendungen für die Wohnung in Großbritannien
Leitsatz
Nach dem das in Deutschland nicht einkommensteuerbare Stipendium für das Promotionsstudium eines Kindes in Großbritannien
bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes gem. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG als Bezug zu berücksichtigen ist, mindern
– die nicht als ausbildungsbedingter Mehraufwand anzusehenden – Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung in Großbritannien
nicht die Bezüge.
Fundstelle(n): IStR 2012 S. 7 Nr. 19 XAAAE-14706
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.