Änderung wegen nachträglichen Bekanntwerden eines Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG bei fehlenden Angaben in der Steuererklärung
und beigefügter Steuerbescheinigung
Leitsatz
Wird dem FA erst nachträglich bekannt, dass die aus dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG zugeflossenen Zahlungen die
gezahlten Anschaffungskosten überstiegen haben, so dass der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 4 EStG
erzielt hat, ist das FA zur Änderung des Einkommensteuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO berechtigt, wenn die unter Mitwirkung
einer Steuerberatungsgesellschaft angefertigte Steuererklärung in der betreffenden Zeile 22 der Anlage GSE keine Angaben enthält
und der Erklärung lediglich eine Steuerbescheinigung über Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto beiliegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 12 Nr. 6 DStRE 2013 S. 376 Nr. 6 StBW 2012 S. 826 Nr. 18 Ubg 2013 S. 268 Nr. 4 WAAAE-14699
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