Zuführungen zur Pensionsrückstellung als vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an einen 62 Jahre alten, nicht beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Revsion im Hinblick auf die gestiegene Lebenserwartung zugelassen
Leitsatz
1. Zuführungen zur Pensionsrückstellung zugunsten eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH stellen
vGA dar, wenn der Begünstigte zum Zeitpunkt der Pensionszusage bereits das 62. Lebensjahr vollendet hat und somit den Pensionsanspruch
bis zum frühestmöglichen Ausscheiden mit Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr „erdienen” kann.
2. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kann der Gesellschafter-Geschäftsführer einen Versorgungsanspruch in der voraussichtlich
verbleibenden Dienstzeit nicht mehr erdienen, wenn er im Zeitpunkt der Zusage das 60. Lebensjahr bereits vollendet hat. Angesichts
einer gestiegenen Lebenserwartung in der Bundesrepublik Deutschland, einer zwischenzeitlich höheren Leistungsfähigkeit älterer
Jahrgänge und einer partiellen Anhebung des Renteneintrittsalters auf nunmehr 67 Jahre wird die Revision zur Klärung der Frage
zugelassen, ob auch weiterhin für die steuerrechtliche Anerkennung von Pensionszusagen in der Regel darauf abgestellt werden
soll, ob diese den Gesellschafter-Geschäftsführern vor der Vollendung ihres 60. Lebensjahres gegeben worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 8 Nr. 43 DStRE 2012 S. 1519 Nr. 24 KÖSDI 2013 S. 18248 Nr. 2 StBW 2012 S. 730 Nr. 16 Ubg 2013 S. 50 Nr. 1 IAAAE-14695
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