Entstehung eines Übernahmegewinns bzw. -verlusts bei Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Beteiligung der übernehmenden an
der übertragenden Körperschaft
Gerichtsbescheid nicht vorläufig vollstreckbar
Leitsatz
1. Im Falle des Übergangs eines Teilbetriebs durch Abspaltung entsteht ein Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust nur, wenn
die übernehmende Körperschaft Anteile an der übertragenden Körperschaft im Betriebsvermögen gehalten hat. § 12 Abs. 2 S. 1
UmwStG kann nicht entsprechend angewendet werden, wenn es an einer Beteiligung im vorgenannten Sinne fehlt.
2. Ein Gerichtsbescheid ist nicht vorläufig vollstreckbar.
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 729 Nr. 16 YAAAE-14694
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