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Das Realisationsprinzip
Ausprägungen nach HGB und IFRS
Das Realisationsprinzip hat nach Handelsrecht die Aufgabe, der Eigenschaft der Bilanz als Verteilungsbilanz und somit dem Ziel der Kapitalerhaltung gerecht zu werden. Ausgehend von diesen Aufgaben lassen sich die zwei Ausprägungen des Realisationsprinzips ableiten: Das Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip als Bewertungsobergrenze und die Regeln für den Zeitpunkt der Realisation von Gewinnen.
Die Rechnungslegungsnormen des IASB sind im Gegensatz zur Grundsatzorientierung der handelsrechtlichen Vorschriften von ihrem kasuistischen, einzelfallbezogenen Charakter geprägt ( case law). Das Ziel der Rechnungslegung nach IFRS ist es primär, dem Adressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitzustellen. Ein Ausgleich der Ziele Kapitalerhaltung und Rechenschaft ist jedoch nicht gefordert.
Trotz der case law-Orientierung der IFRS-Regelungen finden sich jedoch im Rahmenkonzept der IFRS übergreifende Grundsätze zur Rechnungslegung nach IFRS, die mit den handelsrechtlichen GoB verglichen werden können.
Durch das im Mai 2009 verabschiedete und primär für Geschäftsjahre beginnend ab dem Kalenderjahr 2010 anzuwe...