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IWB 15/2012 S. 540

USA | Schreiben zur Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter

[i]Übertragung ist steuerlich wie eine Veräußerung zu behandelnDas US Treasury Department und der IRS haben Mitte Juli 2012 ein gemeinsames Anwendungsschreiben („Notice 2012-39”) über die steuerliche Behandlung bei Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern (IWG ) von in- an ausländische Unternehmen nach § 367 (d) des US Internal Revenue Code (IRC) veröffentlicht. Eine Übertragung ist danach steuerlich wie eine Veräußerung zu behandeln, wobei der Veräußerungspreis das mit dem IWG erzielbare Einkommen über die gesamte Nutzungsdauer nach dem Fremdvergleichsgrundsatz gem. § 482 IRC enthalten muss und vom Übertragenden zu versteuern ist. Die Auslegungen sind auf alle Übertragungen ab dem anzuwenden.