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BFH 15.02.2012 I B 97/11, StuB 15/2012 S. 606

Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

(1) Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen gehören nach § 10 Nr. 2 KStG 2002 zu den nicht abziehbaren Aufwendungen und mindern deshalb nicht die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. (2) Zinsen auf erstattete Körperschaftsteuerzahlungen (sog. Erstattungszinsen) erhöhen das Einkommen der Kapitalgesellschaften. Die geänderte Rechtsprechung des NWB TAAAD-51331, BFHE 230 S. 109, BStBl 2011 II S. 503), nach der – für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. 12. 2010 (BGBl 2010 I S. 1768) – auf die Festsetzung von Einkommensteuer entfallende Erstattungszinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, ist auf die Einkommensermittlung von Kapitalgesellschaften, die über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen, nicht übertragbar. (3) Aus dem Folgerichtigke...