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BFH 18.08.2011 V R 64/09, StuB 15/2012 S. 605

Umsatzsteuer | Regelsteuersatz für Vermietung einer Eislaufhalle durch gemeinnützigen Verein

(1) Mit der Gestattung der entgeltlichen Nutzung einer Eislaufhalle zum Eislaufen, (Sledge-)Eishockeyspielen und Inlineskaten unterhält eine u. a. der Förderung des Sports dienende gemeinnützige GmbH einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, S. 606mit dem sie zu potenziellen privaten Anbietern in Wettbewerb tritt, so dass der Betrieb der Eislaufhalle keinen Zweckbetrieb darstellt und die hieraus erzielten Umsätze nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen. (2) Die Vermietung einer Eislaufhalle ist keine „sportliche Veranstaltung” und daher nicht nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG steuerfrei (Bezug: § 14 Satz 1, § 64 Abs. 1, § 65 Nr. 3 AO; § 4 Nr. 22 Buchst. b, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 2, 3, Anlage H Nr. 13, 14 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Ein Zweckbetrieb erfordert u. a. nach § 65 Nr. 3 AO, dass der wirts...