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Schadenersatzansprüche des Gesellschafters oder Geschäftsführers einer GmbH bei fehlerhafter Prüfung der Insolvenzreife
Wird ein Steuerberater vom Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH mit der Prüfung der Insolvenzreife beauftragt und unterlaufen ihm dabei Fehler, können die Genannten in den Schutzbereich dieses zwischen der GmbH und dem Steuerberater geschlossenen Prüfvertrags (Werkvertrag, § 631 Abs. 1 BGB) einbezogen sein. Folglich hat ihnen der Steuerberater Schadenersatz zu leisten (§ 634 Nr. 4 BGB). Im Streitfall hatte der Steuerberater die Gesellschafter-Geschäftsführerin (eine Diplom-Volkswirtin) und den stillen Gesellschafter (einen Rechtsanwalt) nicht auf die bestehende Überschuldung der Gesellschaft aufmerksam gemacht. Im später eröffneten Insolvenzverfahren forderte der Insolvenzverwalter von der Geschäftsführerin erfolgreich u. a. die Erstattung der nach Insolvenzeintritt von ihr für die GmbH gelei...