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GmbH & Co. KG als Existenzgründerin i. S. des § 7g Abs. 7 EStG 2002; „wesentliche Betriebsgrundlagen” eines noch zu eröffnenden Betriebs im Bereich der Ansparrücklage
(1) Auch eine GmbH & Co. KG ist als Existenzgründerin i. S. des § 7g Abs. 7 Satz 2 EStG in der bis zum geltenden Fassung anzusehen, wenn alle an ihr beteiligten Mitunternehmer ihrerseits die Voraussetzungen eines Existenzgründers nach dieser Vorschrift erfüllen. (2) Wesentliche Betriebsgrundlagen eines noch zu eröffnenden Betriebs sind im Anwendungsbereich des § 7g EStG diejenigen Anlagegüter, ohne die der Betrieb nicht geführt werden kann; bei einer (geplanten) Betriebserweiterung sind das die Anlagegüter, die für die (behauptete) Erweiterung des Betriebs erforderlich sind (Bezug: § 7g Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 7 Satz 2 EStG 2002).
Die Bildung einer Ansparrücklage setzt voraus, dass die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt ausreichend konkretisiert ist. In der...