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Mietrecht | Kündigung wegen berechtigten Interesses einer nahestehenden juristischen Person
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Wohnraumvermieterin kann sich für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses (§ 573 Abs. 1 BGB) auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr „nahestehende” juristische Person zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters stützen. Im Streitfall beanspruchte die klagende Vermieterin, ein als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierter Kirchenkreis, die Räumung der von dem Beklagten bewohnten Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. In den Räumen will sie eine Beratungsstelle der Diakonie Düsseldorf e. V. unterbringen. [i]infoCenter, Mietvertrag NWB JAAAB-22944 Nach Ansicht des BGH handelt es sich bei der Diakonie um eine der Klägerin „nahestehende” juristische Person, deren Tätigkeit auch der Erfüllung ihrer (eigenen) öffentlichen Aufgaben dient. Dieser Umstand begr...