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Einkommensteuer | Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution
Dem Großen Senat des BFH wird mit Beschluss vom gem. § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Erzielt eine Prostituierte aus ihrer Tätigkeit gewerbliche oder sonstige Einkünfte?
Bei dem Beschluss des III. Senats des BFH handelt es sich um den seltenen Fall einer Vorlage an den Großen Senat des BFH wegen einer beabsichtigten Abweichung von einer früheren Entscheidung eben dieses Spruchkörpers. Die angestrebte Besteuerung Prostituierter als Gewerbetreibende – die Klägerin hatte nur den Gewerbesteuermessbescheid mit einem Messbetrag von 152 € angefochten – würde die Klägerin vor allem zur Einrichtung einer Buchführung zwingen, [i]infoCenter „Gewerbliche Einkünfte” NWB TAAAB-14242sie der Betriebsprüfung unterwerfen (§ 193 AO) und sie gewerbe- sowie umsatzsteuerpflichtig machen (