Kindergeldanspruch für ausbildungswilliges volljähriges Kind
auch durch Bemühungen der Eltern um eine Lehrstelle
Leitsatz
Die Berücksichtigung eines
volljährigen ausbildungswilligen Kindes gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 c EStG
erfordert, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat; ein
Kindergeldanspruch kann sich insoweit nicht nur durch Bemühungen des Kindes
selbst, sondern auch durch Bemühungen der Eltern ergeben, indem sich die Eltern
in die Suche des Kindes um einen Ausbildungsplatz einschalten und z. B. bei
potenziellen Ausbildungsbetrieben um eine Lehrstelle für das Kind nachfragen.
Fundstelle(n): CAAAE-14217
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