Keine gewinnneutrale Realteilung bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens auf Mitunternehmerschaften
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Stellt sich die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens auf Mitunternehmerschaften, an der die Gesellschafter der real geteilten Personengesellschaft beteiligt sind, als gewinnneutrale Realteilung dar? - Liegt in der Einbringung der Mitunternehmeranteile in jeweils neu gegründete KG und der anschließenden Übertragung von Wirtschaftsgütern auf diese jeweilige KG ein schädlicher Gesamtplan?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAE-14172