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Einkommensteuer | Übertragung von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft
Überträgt ein gewerblich tätiger Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (sog. Zebragesellschaft) ein Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens in das der vermögensverwaltenden Personengesellschaft, führt dies nach dem steuerlich nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Gesellschafter, soweit dieser an der Zebragesellschaft betrieblich beteiligt ist.
Im Streitfall ist ein beachtliches Entgelt geflossen, das nicht besteuert wird. Ein Steuersparmodell ist damit aber nicht eröffnet. Wie der BFH zutreffend ausführt, versteuert der betrieblich beteiligte Gesellschafter einen Gewinn bei der Veräußerung des Grundstücks durch die vermögensverwaltende Zebragesellschaft. Das Ergebnis entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BFH, ...BStBl 2005 II S. 679