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BFH 15.03.2012 III R 96/07, NWB 31/2012 S. 2522

Bilanzierung | Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Weist ein Unternehmer Umsatzsteuer doppelt aus – sowohl in Abschlags- als auch in Endrechnungen –, ohne dass ihm eine Steuerhinterziehung vorzuwerfen ist, hat er die zusätzlich geschuldeten Umsatzsteuerbeträge in den Jahren zu passivieren, in denen sie infolge des doppelten Ausweises entstanden sind, und nicht erst im Jahr der Aufdeckung dieser Vorgänge durch die Betriebsprüfung. (2) Werden die Rechnungen in einem späteren Jahr berichtigt, sind die sich daraus ergebenden Steuervergütungsansprüche im Jahr der Rechnungskorrektur zu aktivieren.

Anmerkung:

Steuerschulden sind zu bilanzieren, wenn sie nach den steuerrechtlichen Vorschriften bis zum Ende des Wirtschaftsjahres wirtschaftlich oder rechtlich entstanden si...BStBl 1994 II S. 718