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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 483

Schnell, Klein u. a.

Klausur aus dem Bilanzsteuerrecht

Prof. Günter Maus

Sachverhalte und Aufgaben

Teil I: Schnell-GmbH

Die Schnell-GmbH hat von einem Lieferanten (Einzelunternehmer A) am ein unverzinsliches Darlehen i. H. von 10 000 € erhalten. Das Darlehen ist am zur Rückzahlung fällig. Mit der unentgeltlichen Darlehensgewährung möchte der Lieferant die Schnell-GmbH an sein Unternehmen binden.

Buchung Schnell-GmbH:


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Bank
10 000 €
an
Darlehensverbindlichkeiten
10 000 €

Aufgaben:

  1. Wie ist die Darlehensverbindlichkeit bei der Schnell-GmbH zum in der Handels- und Steuerbilanz zu behandeln und welche Folgerungen sind in diesem Zusammenhang zu ziehen?

  2. Das Einzelunternehmen A gehört ebenfalls zu den Mandanten des Steuerberaters. Dort wurde entsprechend gebucht (Darlehensforderungen 10 000 € an Bank 10 000 €). Wie ist die Darlehensforderung beim Einzelunternehmen A zum bilanziell zu behandeln, wenn diese

    1. zum Anlagevermögen bzw.

    2. zum Umlaufvermögen rechnet?

Die Darlehensforderung bzw. -verbindlichkeit wurde bislang mit 10 000 € ausgewiesen.

Bearbeitungshinweise
  • Nehmen Sie zu dem Sachverhalt für das Jahr 01 unter Angabe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften kurz, aber erschöpfend Stellung. Erforderliche B...